
Allgemeine GeschäftsBedingungen
1. Geltung der AGB / Allgemeines
Die in unserem Internetangebot, in Prospekten und Broschüren enthaltenen Informationen und Leistungsangebote unterliegen allesamt diesen Geschäftsbedingungen.
1.1. Im Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller (Käufer, Kunden) und der Hoth-Medizintechnik R.Hoth (Verkäufer, Vermieter) gelten für alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs-, Vermietungs- und Lieferbedingungen. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und Hoth-Medizintechnik, R.Hoth. Sie werden vom Käufer mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung oder Leistung anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. "Verbraucher" im Sinne dieser Algemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ist eine natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. "Unternehmer" sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, soweit diese in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, auch wenn diese dem öffentlich-rechtlichen Bereich zuzurechnen sind.
1.2. Etwaigen abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklären.
1.3 Die Widerrufs- und Rückgabebelehrungen sowie die Datenschutzerklärung sind Bestandteile dieser AGB.
2. Vertragsschluss und -inhalt
Alle in unserem Internetangebot und in Prospekten, Broschüren und Anzeigen und dergleichen beschriebenen Leistungsangebote sind, auch bzgl. der Preisangaben und Lieferfristen, stets freibleibend und unverbindlich. Die Inhalte der web-Seiten und der Prospekte sind reine Information und begründen keine Haftungsgrundlage für Hoth-Medizintechnik, R.Hoth. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache stellen gegenüber Unternehmern keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Die Informationen unserer web-Seiten und unsere Beratung ersetzen in keinem Fall das Beratungsgespräch mit einem Arzt.
2.1 Bestellungen erbitten wir schriftlich.
Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsannahme/Auftragsbestätigung zustande bzw. in jedem Fall durch Lieferung eines Gerätes an den Kunden.
3. Lieferung, Liefer- und Leistungsfristen
3.1 Die Ware wird bei Kauf grundsätzlich versendet, es sei denn, es wird mit dem Käufer etwas anderes vereinbart.
Bei vorrätiger Ware und Verkauf ab Lager des Verkäufers gilt die Bereitstellung am Tag der Bestellung als erfolgt. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr mit vertragsgemäßer Bereitstellung der Waren durch den Verkäufer an den Käufer über.
3.2 Der Versand erfolgt auf Kosten des Käufers/Mieters per Frachtgut, Spedition, Post und dergleichen nach unserer Wahl ab unserem Geschäftssitz 15738 Zeuthen oder ab Lager. Wird uns eine bestimmte Versandart vorgegeben, werden dem Käufer die daraus resultierenden Kosten auch dann in Rechnung gestellt, wenn wir üblicherweise frei Empfangsstation liefern würden. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder dem bestimmten Unternehmen ausgeliefert wurde.
3.3 Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt sie mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Käufers / Mieters bei uns. Für die Einhaltung der Liefer- und Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist durch uns setzt in jedem Falle die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer/Mieter voraus.
3.4 Treten auf unserer Seite oder durch unsere Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, z.Bsp. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist auch bei bereits bestehendem Liefer- und Leistungsverzug angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund derartiger Ereignisse dauernd unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers / Mieters sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.5 Überschreitungen von Lieferterminen oder Lieferfristen berechtigen den Käufer / Mieter zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Käufers / Mieters sind ausgeschlossen, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3.6 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die dem Käufer / Mieter zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr ein, soweit wir dem Käufer / Mieter die Bereitstellung (vgl.Ziffer 3.1) mitgeteilt haben.
3.7 Bei Transportschäden sind offene Mängel sofort schriftlich und versteckte Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen beim Überbringer/Anlieferer zu melden. Die besonderen Mängelrügevorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist uns zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden. Desweiteren gelten die aktuell gültigen Bestimmungen von HGB und BGB.
4. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie
4.1 Sofern der Käufer Unternehmer ist, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.
Ist der Käufer kein Unternehmer, sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung oder Leistung schriftlich anzuzeigen.
Der Mieter eines Therapiegerätes hat offensichtliche Mängel des Gerätes oder der Verpackung sofort beim Lieferanten anzuzeigen und uns unverzüglich darüber zu unterrichten. Dem Mieter wird ein einwandfreies Mietgerät überlassen. Er hat darauf zu achten, pfleglich und angemessen mit dem Mietgegenstand umzugehen, insbesondere Haustiere sind vom Mietgegenstand fernzuhalten. Alle im Haushalt des Mieters vorsätzlich oder fahrlässig entstandenen Mängel am Mietgerät sind durch den Mieter zu tragen.
4.2 Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder fehlerhafte Teile oder Teilegruppen austauschen.
Ist der Käufer Unternehmer, hat er zur Mängelbeseitigung die Lieferung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben.
In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nach unserer Wahl können wir die Mängelbeseitigung auch beim Käufer ausführen.
4.3 Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Käufer bei Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Käufer die Geltendmachung des Anspruchs ermöglichen.
4.4 Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder Ersatzleistung kann der Käufer zwischen Herabsetzen der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
4.5 Gewährleistung: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist (Sachmängelhaftung des Verkäufers) beträgt regulär 2 Jahre. Wir können die Gewährleistung für gebrauchte Waren auf ein Jahr beschränken, wenn der Käufer sich für den Kauf einer gebrauchten Ware entscheidet (dazu zählen auch Vorführgeräte) und bei Vertragsschluss auf die Verkürzung der Gewährleistungsfrist hingewiesen wurde.
4.6 Garantien werden nur im Rahmen der Bestimmungen in der jeweils zum Produkt gehörigen Gebrauchsanleitung in seiner bei Abschluss des Kaufvertrages geltenden Fassung gewährt. Für vom Verkäufer durchgeführte Reparaturen beträgt die Garantiefrist 2 Jahre; die Garantie bezieht sich auf die im Rahmen der Reparatur ausgetauschten Teile sowie den mit einer weiteren Reparatur solcher Teile verbundenen Zeitaufwand des Verkäufers oder der von ihm mit der Reparatur beauftragten Dritten. Weitergehende Garantien werden dem Käufer nicht eingeräumt. Während des Garantiezeitraums werden wir nach unserer Wahl das gelieferte Produkt instand setzen. Hinzu können wir nach eigenem Ermessen fehlerhafte Teile durch neue Teile oder durch gebrauchte Teile , die neuen Teilen in der Funktion und Leistung gleich stehen, ersetzen. Sind wir auch nach wiederholten Bemühungen nicht im Stande, ein Produktin einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen, können wir nach eigenem Ermessen den Kaufpreis zurückerstatten oder das Produkt durch ein in der Funktion gleichwertiges Produkt ersetzen. Die durch die Instandsetzung und/oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten werden von uns getragen. Alle Austauschteile, die im Rahmen von Garantieleistungen nach den vorstehenden Regelungen ersetzt werden, gehen in unser Eigentum über. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben durch die Bestimmungen über die Garantie unberührt.
4.6 Ist der Käufer Unternehmer, sind wir im Falle einer mangelhaften Montageanleitung lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Sache nicht fehlerfrei montiert wurde.
5. Preise und Zahlungen
Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, sind wir berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.Bsp. neue oder erhöhte Zölle, Steuern und sonstige Abgaben, Frachtkostenerhöhungen etc.) an den Käufer weiterzuberechnen.
5.1 Die Zahlung hat unverzüglich nach Empfang der Rechnung ohne jeden Abzug in bar bzw. per Überweisung zu erfolgen, es sei denn, es wird dem Käufer/ Mieter ausdrücklich nachgelassen, innerhalb von 7 / 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer/Vermieter. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Käufers/Mieters. Gerät der Käufer/Mieter in Zahlungsverzug, berechnen wir für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€.
Bar-Zahlungen bei Abholung des Mietgerätes sind nur für Verlängerungstage möglich, die nach Ablauf der Mindestmietzeit nachgebucht wurden!
Mindestmietdauer und Mindestmietpreis für Therapie-Geräte:
Die Mindestmietdauer beträgt zwei Wochen, d.h. 14 Tage. Dabei ist der erstgenannte Tag der Tag der Anlieferung, der letztgenannte Tag der Tag der Abholung.
Anlieferung und Abholung bei Mietverträgen:
Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Anlieferungs- und Abholungstermine einzuhalten. Sollte die Einhaltung des Termins dem Kunden unmöglich sein, wird dieser mindestens einen Tag zuvor einen neuen Termin vereinbaren. Beruht die Nichteinhaltung des Abholungstermins auf persönlichem Verschulden bzw. auf persönlichen Gründen, ist der Mieter verpflichtet, den Tagesmietsatz des/der Geräte/s bis zur endgültigen Abholung auszugleichen. Sollte der Kunde ohne rechtzeitige Nachricht an Hoth-Medizintechnik unentschuldigt nicht angetroffen werden, wird für jede weitere Anfahrt bzw. jeden erneuten Abholungsversuch eine zusätzliche Gebühr von 50,00€ erhoben.
Zahlungsweise bei Kauf eines Gerätes:
5.1 Die unter Zahlung und Versand eingestellten Bedingungen und Hinweise sind Bestandteil dieser AGB.
Überweisung per Vorkasse gem. Angebot bzw. Kaufvertrag. Der Kaufpreis / Mietpreis ist vom Kunden nach Rechnungseingang per Vorkasse unter Angabe des Namens, der Adresse und der Auftragsnummer an folgende Kontoverbindung zu begleichen: Hoth-Medizintechnik, MBS Potsdam, IBAN DE41 160 500 00 3666 000 745, BIC WELADED1PMB.
Widerruf eines Kaufvertrages und Rückgabe der Ware bzw. Widerruf eines Mietvertrages: siehe Widerrufs- und Rückgabebelehrung
5.2 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Käufer Unternehmer, ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonsitgen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur, wenn diese in dem abgeschlossenen Kaufvertrag begründet sind.
5.3 Transport- und Verkaufsverpackungen werden im Rahmen der Verpackungsverordnung zurückgenommen. Die Kosten des Rücktransportes der Verpackungen gehen zu Lasten des Käufers/Mieters. Im Übrigen wird auf die Entsorgungsmöglichkeiten durch die Systeme "Resy" und "Der Grüne Punkt" verwiesen. Besondere Bestimmungen gelten für Spezialverpackungen, die gemäß Gebrauchsanweisung für etwaige Rücktransporte der Geräte aufzubewahren sind.
5.4 Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, sind wir bei Zahlungsverzug sowie bei begründeter Besorgnis wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers berechtigt, die Lieferung auszusetzen oder nach unserer Wahl die sofortige Vorauszahlung aller, auch nicht fälliger, Forderungen einschließlich gestundeter oder entsprechende Sicherheiten zu beanspruchen. Kommt der Käufer dem Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen, von uns zu setzenden Frist nach, sind wir berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und dem Käufer uns entstandene und noch entstehende Kosten sowie entgangenen Gewinn zu berechnen.
5.5 Für alle Retouren, sei es zum Umtausch oder zur Gutschrift, die auf eine fehlerhafte Bestellung oder auf Gründe zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben. kann der Käufer mit einer Bearbeitungsgebühr belastet werden, und zwar 3% vom Netto-Warenwert, mindestens jedoch mit 50,00€.
5.6 Verbrauchsmaterial und medizinische Einmal-Artikel sind nach Öffnung der Verpackung vom Umtausch ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1 Für Schäden des Käufers / Mieters haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Käufer Unternehmer, beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragtypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Verschulden unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
6.2 Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren ab einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
6.3 Wählt der Käufer wegen eines Rechts oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels mehr zu. Wählt er nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatzanspruch beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
Die Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum bis zur Erfüllung aller, auch der künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind. Die Einstellung einzelner Ansprüche in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. In diesem Falle gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist 15738 Zeuthen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Kollisionsrechts (IPR). Die Anwenundung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Vertragssprache ist die deutsche Sprache.
Gerichtsstand ist Königs Wusterhausen/15745 Wildau. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist Königs Wusterhausen/ 15745 Wildau. Wir sind jedoch berechtigt, an jedem anderen gestezlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.
9. Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise nichtig, undurchführbar oder unwirksam sein und/oder werden, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der nichtigen, undurchführbaren und/oder unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend diejenige wirksame und durchführbare, inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn diese Bedingungen eine Lücke enthalten sollten.
Hoth-Medizintechnik Ramona Hoth
Am Pulverberg 30, 15738 Zeuthen, D